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Die Dipl.-Psychologin, Familientherapeutin und Mediatorin Ursula Kodjoe definiert PAS als die kompromißlose Zuwendung eines Kindes zu einem, - dem guten, geliebten - Elternteil und die ebenso kompromißlose Abwendung vom anderen, - dem bösen, gehaßten - Elternteil und tritt auf im Kontext von Sorgerechts- und Umgangskonflikten der Eltern.
Drei Faktoren zusammen bewirken die aggressive Ablehnung und die feindselige Zurückweisung eines Elternteils und tragen bei zur Parental Alienation.
Eine hoch konflikthafte Trennungs- und Scheidungsgeschichte des Ehepaares, während welcher die offene oder verdeckte, teils bewußte, teils unbewußte Manipulation der Kinder beginnt. Der betreuende Elternteil beansprucht die Liebe und Zuwendung der Kinder ausschließlich für sich selbst.
Entsprechend ihrer Entwicklungsgeschichte und damit verbunden ihrem Verständnis des familiären Geschehens entstehen eigene Geschichten und Szenarien der Kinder, die ihre feindselige Haltung für sie selbst begründen und rechtfertigen.
Äußere situative Lebensbedingungen der Familie können die Ablehnung der Kinder schüren durch Koalitionsbildung von Freunden und Angehörigen gegen den früheren Ehepartner. Ein Umzug mit den Kindern ans andere Ende des Landes ist eine erfolgversprechende Methode, die Eltern-Kind-Entfremdung voranzutreiben.
Mitwirkende an der Beibehaltung von PAS können scheidungsbegleitende Professionen sein, Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, Gutachter und Familienrichter, die sich die subjektiven Darstellung eines Elternteils zu eigen machen und daraus folgerichtig den längst zerstörten Kindeswillens als Ausdruck emotionaler und rationaler autonomer Entscheidungsprozesse werten.
Das frühzeitige Erkennen einer dysfunktionalen Entwicklung der Familienbeziehungen und das Einsetzen von Möglichkeiten, zur Konfliktlösung und zur familiären Reorganisation muß getragen werden von allen am Prozess Beteiligten: die Kooperation aller professionellen Scheidungsbegleiter und eine sinnvolle Koordinierung außergerichtlicher wie gerichtlicher Interventionsmöglichkeiten sind gefragt. Erfolg oder Mißerfolg der jeweiligen Bemühungen hängen maßgeblich von einer Übereinstimmung davon ab, in wieweit die entwicklungspsychologische Forschungsevidenz in das Bewußtsein gelangt ist und in wieweit davon abgeleitet der Paradigmenwechsel vom Blick auf das Elternrecht zur Sicht des Kindes und seiner Rechte vollzogen wird.
Der vorliegenden Arbeit werden deshalb zwei Leitsätze vorangestellt:
An dieser Stelle möchte ich die Definition emotionaler Kindesmißhandlung der amerikanischen Bundesorganisation "Children Protection Services" und des "Children’s Rights Council" vermitteln. Unter emotionaler Kindesmißhandlung sind Muster von psychologisch destruktivem Verhalten zu verstehen, denen Kinder ausgesetzt werden:
Tipps:
The Gregory Mantell Show
mit einer ausgiebigen und fundierten Diskussion über PAS (American English)