Petition Gemeinsame Obsorge

Gemeinsame Obsorge

 

Was bedeutet Obsorge?

Obsorge bedeutet das Recht und ist die Pflicht der Eltern, ihr minderjähriges Kind zu erziehen und zu pflegen, dessen Vermögen zu verwalten und es in Angelegenheiten gegenüber Dritten zu vertreten. Bei einer Scheidung kann eine gemeinsame Obsorge beschlossen werden. Bei keiner Einigung entscheidet das Gericht über die alleinige Obsorge. Diese kann auch jederzeit von einem Elternteil beantragt werden. Obsorge heißt, Verpflichtung zu übernehmen! Das Sorgerecht ist nur ein Teilaspekt der Obsorge.

 

Auch wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, wird das Sorgerecht leider oft als Waffe missbraucht, indem der Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil boykottiert wird und die gemeinsamen Kinder gegen den anderen Elternteil aufgebracht werden mit dem Ziel den Partner zu verletzten oder zu erpressen. Dieser Missbrauch, wird in der in der familiengerichtlichen Praxis, auch zum Leidwesen der Kinder nicht wirksam genug entgegnet.

 

Nur eine gesunde Beziehung beider Eltern zueinander auch nach der Scheidung hilft den Kindern, sich an die Situation anzupassen. Wenn Kinder wissen, dass sie von beiden Eltern geliebt werden, hilft es ihnen, mit den Scheidungsfolgen in ihrem Leben besser zurecht zu kommen. Mutter und Vater bereiten die Kinder unterschiedlich auf die Zukunft vor. Väter zeigen ihnen die Welt des Mannes und Mütter die der Frau! Forschungen zeigen, dass die Doppelresidenz tatsächlich ermöglichen kann, das Ausmaß der Elternkonflikte mit der Zeit zu verringern. Kinder in Doppelresidenz oder gemeinsamen Sorgerecht waren besser angepasst als Kinder in einer Ein-Elternteil-Regelung, aber nicht anders als die in ungetrennten Familien. Die positive Auswirkung gemeinsamer Obsorge auf „Doppelresidenz- und „Gemeinsames-Sorgerecht-Kinder“ spiegelt sich in deren guten Familienbeziehungen, in positiver Selbstschätzung und emotional stabilen Verhaltensanpassung wieder.